Die Krankenhausreform 2025 markiert einen der größten Umbrüche im deutschen Kliniksektor seit Einführung der DRGs. Sie soll eine „Entökonomisierung“ bewirken und die Qualität der Versorgung erhöhen. Kern des Reformpakets – verankert im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – ist der Übergang weg vom reinen DRG-Fallpauschalensystem hin zu einem hybriden Vergütungssystem mit Vorhaltefinanzierung und Leistungsgruppen. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit erhalten notwendige Krankenhäuser künftig eine Art Existenzgrundlage durch Vorhaltepauschalen, sodass auch Kliniken mit weniger Fällen weiterbestehen können. Gleichzeitig werden rund 60–65 Leistungsgruppen (LGs) eingeführt. Das sind klar definierte Bündel medizinischer Leistungen mit bundesweiten Qualitäts- und Strukturkriterien. Bis Ende 2026 müssen die Bundesländer jedem Krankenhaus bestimmte LGs zuteilen, was die zugelassenen Tätigkeitsfelder der Klinik festlegt. Nur Kliniken, die die anspruchsvollen Mindestanforderungen (z.B. Personal, Fallzahlen, Ausstattung) der jeweiligen Leistungsgruppe erfüllen, dürfen diese Leistungen anbieten. Dieses Qualitätsprinzip soll komplexe Behandlungen an spezialisierten Zentren konzentrieren und die Versorgungssicherheit heben, birgt aber die Gefahr, dass kleinere Häuser Leistungen verlieren und sogar schließen müssen, wenn sie Kriterien nicht erfüllen. Insgesamt sollen Qualität und bedarfsgerechte Struktur klar vor Wachstum um jeden Preis stehen. Der ehemalige Gesundheitsminister Lauterbach warnte, ohne Reform müssten sonst bis 2030 ~25% der Kliniken insolvenzbedingt schließen.
Die Reform begreift die digitale Transformation als Herzstück und Motor ihrer Ziele und anders als das KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz), das befristete Einzelförderungen für z.B. Patientenportale oder digitale Geräte bot, fordert das KHVVG nun ganzheitliche Digitalisierungskonzepte als Voraussetzung für Fördermittel. Krankenhäuser müssen ihre IT-Infrastruktur modernisieren und interoperabel ausrichten, um Effizienzsteigerung, bessere Vernetzung und Entlastung des Personals zu erreichen. Künftig verlangt die sektorenübergreifende Versorgung einen reibungslosen Datenaustausch zwischen Kliniken und Ambulanten z.B. via elektronischer Patientenakte (ePA), Telemedizin-Plattformen und Cloud-Lösungen. Eine leistungsfähige IT-Infrastruktur ist dafür das Fundament und Insellösungen müssen abgebaut werden. Entsprechend sind umfassende Investitionen in Netzwerke, Hardware und Software unumgänglich. Cloud-Services und SaaS gewinnen an Bedeutung, da sie standortübergreifende Kollaboration erleichtern und skalierbar sowie sicher betrieben werden können.
Außerdem steigen mit der Vernetzung die Anforderungen an die Cybersicherheit erheblich, da Vorgaben aus IT-Sicherheitsgesetz, DSGVO und NIS2 eingehalten werden müssen. Ausfälle durch Cyberangriffe können im schlimmsten Fall sogar lebensbedrohlich für Patienten sein, weshalb IT-Security in Kliniken immer wichtiger wird. Kurz: Die Reform zwingt Kliniken, digitale Schwachstellen proaktiv anzugehen. IT-Leitungen sind gefordert, Resilienz-Checks durchzuführen und Strategien zu entwickeln, wie sie Förderprogramme gezielt nutzen, um Lücken zu schließen. Digitalprojekte müssen in ein holistisches Digitalisierungskonzept eingebettet werden. Das betrifft auch die Personalentwicklung, denn Mitarbeiter brauchen Schulungen im Umgang mit neuen Systemen, damit die Akzeptanz steigt und digitale Tools im Alltag wirklich genutzt werden.
Die ~60 Leistungsgruppen (z.B. Allgemeine Innere Medizin, Geburtshilfe, Herzchirurgie etc.) bringen ein völlig neues Planungsinstrument in die Krankenhauslandschaft. Sie ersetzen die bisherigen Fachabteilungsbegriffe durch bundesweit einheitliche Kategorien mit klaren Qualitätskriterien und Mindestmengen. Ein vom BMG eingesetzter Leistungsgruppen-Ausschuss erarbeitet laufend Empfehlungen zu diesen Kriterien. Die Länder müssen jedem Krankenhaus genau definieren, für welche Leistungsgruppen es autorisiert ist. In der Praxis erfordert das von jedem Haus eine kritische Portfolio-Analyse: Wo erfüllen wir die Voraussetzungen (z.B. genügend Fachpersonal, 24/7-Bereitschaften, Mindestfallzahlen) und wo nicht? Viele Krankenhäuser müssen ihr Leistungsspektrum anpassen, ggf. freiwillig auf bestimmte Leistungen verzichten oder Kooperationen eingehen, um Qualitätsvorgaben zu erfüllen. Solche Entscheidungen zwingen Häuser dazu, entsprechende Abteilungen zu schließen oder Patienten in andere Kliniken zu verweisen.
Im Gegenzug sollen spezialisierte Zentren gestärkt werden, indem komplexe Eingriffe dort gebündelt bessere Ergebnisse erzielen. Das erfordert allerdings ein fein abgestimmtes regionales Netzwerk, damit Patienten trotzdem wohnortnah versorgt werden. Die Reform fördert deshalb neue sektorenübergreifende Versorgungszentren (SüV), in denen z.B. ein Grundversorger Krankenhaus zusätzlich ambulante OPs, Kurzzeit- und Übergangspflege anbietet. Solche Umwandlungen entscheiden die Bundesländer. Sie können Kliniken zu Hybridstrukturen weiterentwickeln, um die Basisversorgung vor Ort zu sichern. Dieser Aspekt kommt vor allem ländlichen Regionen zugute, wo viele kleine Häuser existieren.
Mit der Reform steigt der bürokratische Aufwand in puncto Datenlieferungen deutlich, denn Krankenhäuser müssen künftig noch mehr Daten erfassen und melden, oft ohne erkennbaren Nutzen im Klinikalltag, wie der Geschäftsbereichsleiter Digitalisierung & eHealth der DKG kritisiert. So wurde z.B. entschieden, für den neuen Bundes-Klinik-Atlas quartalsweise zusätzliche Leistungs- und Qualitätsdaten jedes Krankenhauses an das InEK zu übermitteln. Dieser “Krankenhausatlas” (online seit Mai 2024) veröffentlicht für Patienten verständlich, welche Klinik welche Leistungen in welcher Qualität anbietet, inklusive Indikatoren wie personelle Ausstattung. Zwar stärkt das die Transparenz für die Öffentlichkeit, bedeutet für die IT-Abteilungen aber, neue Datenströme aufzusetzen und Datensätze aufzubereiten. Viele Infos (z.B. Zuordnung von Personal zu Fachabteilung je Standort, Zuordnung von Personal zu Leistungsgruppen) müssen außerdem Quartalsweise ans InEK übermittelt werden, was Krankenhäuser zum Teil vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die Reform hat somit eine paradoxe Doppelwirkung: Einerseits will sie Bürokratie abbauen, andererseits entstehen neue Bürokratiepflichten im Datenmanagement. Markus Holzbrecher-Morys von der DKG bemängelt, es sei versäumt worden zu schauen, wo Digitalisierung wirklich entlasten könnte, statt immer neue Meldewege aufzubauen. Für die Kliniken bedeutet das, dass IT- und Controlling-Teams noch enger zusammenarbeiten müssen, um die wachsenden Reporting-Anforderungen (Qualitätsberichte, Personalnachweise pro LG etc.) fristgerecht und korrekt zu bedienen.
Finanziell wird die Reform durch einen Transformationsfonds von beispiellosem Umfang gestützt. Bund und Länder stellen über 10 Jahre insgesamt 50 Mrd. € bereit. Dieser Fonds fördert Reformprojekte in acht Kategorien (sog. Fördertatbestände). Dazu zählen z.B. die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Gesundheitszentren, Aufbau telemedizinischer Netzwerke und Telechirurgie, Einrichtung spezialisierter Zentren an Unikliniken für komplexe Erkrankungen, oder integrierte Notfallversorgungsstrukturen. Sogar förderfähig ist die dauerhafte Schließung von Krankenhäusern, inkl. Rückbau- und Personalmaßnahmen, wenn dies regional sinnvoll ist. Ebenso der Ausbau von Pflegeschulen zur Fachkräftesicherung. Wichtig hier ist, dass Fördergelder nur für nachhaltige Transformationsprojekte fließen, nicht für laufende Betriebskosten. Kliniken müssen belastbar darlegen, wie ein Projekt die Versorgungsstrukturen im Sinne der Reform verbessert.
Gleichzeitig setzt die Reform mit der Vorhaltefinanzierung ab 2026 auf eine neue Vergütungslogik: 40% der Klinikvergütung sollen als Sockelbetrag für vorgehaltene Kapazitäten fließen, unabhängig von Fallzahlen. Innerhalb eines Korridors von ±20% Fallzahländerung bleibt dieser Anteil konstant, was Planbarkeit schaffen soll. Vorteile des Modells sind geringerer ökonomischer Mengendruck und Förderung von Spezialisierung, Nachteile könnten mehr Verwaltungsaufwand und das Risiko einer Leistungsrationierung (falls Fälle die Korridor-Obergrenze überschreiten und unbezahlte Mehrleistungen erbracht werden) sein. Zusätzlich plant die Reform Hybrid-DRGs auszuweiten, um ambulante Fälle zu fördern: Ab 2026 müssen mindestens 1 Mio. Fälle ambulant abgerechnet werden, steigend auf 2 Mio. bis 2030. Dies soll die Ambulantisierung voranbringen, wird aber für Kliniken eine Umstellung bedeuten. Überdies sind ab 2027 weitere 800 Mio. € jährlich für gezielte Förderungen von bestimmten Einrichtungen, bestimmten Fachbereichen, Notfallstufen-Aufstockung und Anpassungen der Landesbasisfallwerte vorgesehen.
Die Reform wird schrittweise Realität und einige Elemente sind bereits in Kraft: Das KHVVG trat am 1.1.2025 in Kraft, ebenso das Krankenhaustransparenzgesetz und die KHTFV (Förder-Verordnung für den Transformationsfonds). Der Leistungsgruppen-Ausschuss arbeitet seit Januar 2025. Seit 1.7.2025 können Förderanträge für Strukturprojekte gestellt werden. Die entscheidende Phase wird aber ab 2026/27 beginnen: Dann greift die Vorhaltefinanzierung (40% Budgetumstellung), die Bundesländer müssen bis Ende 2026 die LG-Zuweisungen abschließen, und ab 2027 gelten neue Finanzierungs- und Notfallregeln. Die Notfallversorgung selbst wird durch ein geplantes Notfallzentren-Gesetz NotfallG neu geordnet (Einführung Integrierter Notfallzentren an Kliniken).
Für Kliniken bedeutet die Krankenhausreform strategische Planung, Antragstellung, Umbau und ggf. Zusammenschlüsse müssen parallel zum laufenden Betrieb gestemmt werden. Bereits jetzt zeigt sich, dass weitere Anpassungen nötig sind, um Praxisprobleme zu lösen. Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht davon, an der Reform nachzusteuern, wo es nötig ist. Trotz allem Zeitdruck ist eine sorgfältige Umsetzung entscheidend. Übereilte Schließungen oder unkoordinierte Veränderungen könnten sonst die Versorgung gefährden.
Für große Maximalversorger und Spezialkliniken bietet die Reform erhebliche Chancen. Sie können ihre Rolle als Zentren ausbauen, von der Konzentration komplexer Fälle profitieren und über den Transformationsfonds großzügige Mittel erhalten. Durch Kooperationen mit umliegenden Häusern können sie zum Anker regionaler Netzwerke werden. Allerdings stehen auch sie vor Herausforderungen: Die neuen Qualitätsvorgaben erfordern mehr Fachpersonal und Investitionen in Prozesse, was in Zeiten des Fachkräftemangels nicht trivial ist. Zudem erhöht die Transparenz (z.B. Vergleichsportale) den Wettbewerb um Patienten und Personal.
Mittelgroße Krankenhäuser müssen strategisch klug navigieren. Viele werden sich spezialisieren oder Leistungsportfolio reduzieren müssen, um die Anforderungen ihrer Kern-LGs zu erfüllen. Sie könnten vermehrt Schwerpunkte bilden (etwa ein Haus fokussiert sich auf Orthopädie, ein anderes Kardiologie in der Region). Kooperationen und Verbünde werden für diese Häuser essenziell – gemeinsam lässt sich etwa ein 24/7-Bereitschaftsdienst eher absichern als allein. Das stellt neue Anforderungen an IT (Verbundsysteme, gemeinsame Telekonsile etc.) und Governance. Ein Risiko ist, dass mittlere Häuser im Übergang Einnahmen verlieren, wenn bestimmte lukrative Leistungen wegfallen.
Kleine Grund- und Regelversorger in ländlichen Gebieten sollen durch die Reform eigentlich geschützt werden (Stichwort flächendeckende Versorgung). Sie erhalten über Vorhaltebudgets eine Grundfinanzierung, auch wenn Fallzahlen sinken. Zudem können sie sich zu Gesundheitszentren wandeln, die etwa Notfallversorgung, interne Medizin und ambulante Angebote bündeln. Doch es bleiben Risiken. Wenn die Vorhaltefinanzierung keine zusätzlichen Gelder bringt, könnten auch kleine Häuser finanziell weiter unter Druck stehen. Müssen sie Leistungen wie Geburtshilfe oder Chirurgie aufgeben, weil sie die Kriterien nicht erfüllen, könnte das Image leiden und Patienten abwandern. Offene Fragen sind, wie die Bevölkerung solche Veränderungen annimmt. Schließt „das kleine Krankenhaus nebenan“, kann das zunächst Widerstand erzeugen. Außerdem muss politisch begleitet werden, dass Notfall- und Grundversorgung überall erreichbar bleiben. Auch steht zur Diskussion, wie Haftung und Verantwortung verteilt werden, wenn mehrere Häuser im Verbund Versorgung leisten. Hier könnten neue Modelle nötig sein.
Die Krankenhausreform 2025 bringt für Klinik-Entscheider eine Fülle strategischer Implikationen. Sie erzwingt Modernisierung insbesondere in Digitalisierung und IT, die als Enabler für Vernetzung, Qualitätstransparenz und Effizienz dienen. Sie eröffnet Chancen auf Fördermittel in nie dagewesener Höhe, verlangt aber vorausschauende Planung und Kooperation. Gerade hier muss identifiziert werden, wo aktuelle Schwachstellen liegen und wie der Fonds für das eigene Haus genutzt werden kann. Gleichzeitig erhöht sie den Regulierungsdruck, denn starre Qualitätsvorgaben und Meldepflichten fordern den Einrichtungen organisatorisch viel ab. Große Häuser können gestärkt hervorgehen, während kleinere kreativ ihre Rolle neu definieren müssen, um im neuen System zu bestehen. Erfolgreich wird die Reform aus Sicht der Krankenhäuser nur sein, wenn neben Struktur und Qualität auch die Finanzierung nachhaltig gesichert wird und digitale Innovation tatsächlich Bürokratie abbaut statt erzeugt.
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