Ein turbulentes Jahr im Hinblick auf den Datenschutz und Microsoft geht bald zu Ende. Während sich verändernde, geopolitische Entwicklungen auch vor Auswirkungen auf Microsoft 365 (M365) keinen Halt gemacht haben, gibt es positive Neuigkeiten aus Hessen. Hier hat zuletzt die Aufsichtsbehörde in einer Veröffentlichung festgestellt, dass Microsoft 365 datenschutzkonform einsetzbar ist. Grund genug für uns, die unterschiedlichen Entwicklungen des Jahres für Sie zusammenzufassen und aufzubereiten.
Getrieben unter anderem durch Fälle wie dem von Microsoft Produkten ausgesperrten Chefanklägers des Internationalen Gerichtshof, kamen bereits Anfang des Jahres Diskussionen über die Souveränität von Microsoft als US-amerikanisches Unternehmen auf. Der Aufschrei war groß. Zu den diskutierten Themen rund um Cloud-Anbieter aus den USA kam damit ein weiteres hinzu. Und damit nicht genug.
Der Chefjustitiar von Microsoft France wurde vor den französischen Senat gebeten und befragt. Unter anderem wurde ihm sinngemäß unter Eid die Frage gestellt, ob Microsoft ausschließen könne, dass „niemals auf Anordnung der US-Regierung ohne die ausdrückliche Zustimmung der französischen Behörden weitergegeben werden“. Dies konnte er nicht garantieren, wies aber gleichsam daraufhin, dass es noch nie vorgekommen sei. Zusätzlich gab er über den Eskalationsprozess Auskunft und erwähnte, dass eine Beantwortung nur das letzte Mittel sei.
Die nächsten Diskussionen, auch in Deutschland, begannen. Wie sehr kann Microsoft den Schutz der (personenbezogenen) Daten vor staatlichen Institutionen in den USA garantieren?
Und dann war da noch das laufende Verfahren des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zum Einsatz von M365 in der EU-Kommission. Seinerzeit hauptsächlich initiiert aufgrund der unvollständigen Dokumentation von Verarbeitungen im Zusammenhang mit der Nutzung, wurde ebenso der Transfer von Daten ins Drittland bemängelt.
Zur Mitte dieses Jahres wurde das Verfahren jedoch offiziell eingestellt – mit positivem Ausgang. Der EDSB würdigte die Abhilfemaßnahmen, insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Microsoft. Folglich hat er festgestellt, dass ein datenschutzkonformer Einsatz möglich ist.
Mitten in die Debatten um Datenschutz und Souveränität platzierte Microsoft drei neue Angebote: die Sovereign Public Cloud, Sovereign Private Cloud und National Partners. Auch wir berichteten bereits auf unserem Blog über Einzelheiten rund um dieses Angebot: Die Microsoft Sovereign Cloud im Überblick. Damit reiht sich Microsoft in einen Trend von mehreren US-Anbietern ein. Auch andere Hyperscaler, wie z.B. Google in einer Partnerschaft mit Stackit, erweiterten ihr Angebot für europäische Kunden rund um souveräne Varianten ihrer Lösungen, oftmals betrieben auf europäischer Infrastruktur.
Nun folgte eine weitere positive Meldung zum Jahresende. In Hessen untersuchte die Landesdatenschutzbehörde den Einsatz von M365 und legte einen Abschlussbericht vor. In diesem kam die Behörde zur Erkenntnis, dass die ursprünglich im Rahmen der Datenschutzkonferenz (DSK) aus dem Jahr 2022 kritisierten Punkte so nicht mehr zutreffen würden oder aber mittlerweile von Microsoft nachgebessert worden seien. Dies betraf hauptsächlich die Kritik am „Data Protection Addendum“ (DPA) und seinen Weisungsbefugnissen für den Verantwortlichen, Dokumentationen rund um Datenverarbeitungen in M365 und wiederum den Drittlandtransfer (hier: USA). (Link: HBDI: Microsoft 365 kann datenschutzkonform genutzt werden | datenschutz.hessen.de)
Besonders hervorgehoben wurde das „neue“ Datenschutz-Kit (Link: Neue Datenschutz-Hilfen von Microsoft: M365-Kit, Cloud Compendium und DSFA-Vorlagen für Unternehmen – Source EMEA), das im Service Trust Portal von Microsoft umfangreiche Hilfestellungen für Verantwortliche bei der Erfüllung ihrer Datenschutzpflichten enthält. Zusätzlich enthielte das DPA nunmehr Ergänzungen, die allen voran im öffentlichen Bereich die Rahmenbedingungen eines Einsatzes verbessern würden. Und schlussendlich ist durch die Finalisierung der „EU Data Boundary“, also der Speicherung europäischer Daten in europäischen Rechenzentren und dem Angemessenheitsbeschluss mit den USA, die Dimension des Drittlandtransfers verbessert worden.
Wohlgemerkt sei angemerkt, dass die Behörde ihre Analyse ohne technische Betrachtungen „unter die Haube“ durchgeführt hat. Unterschwellige, technische Datenverarbeitungen (nachzu-)prüfen, war kein Betrachtungsgegenstand.
Es war ein Jahr voller Höhen und Tiefen für Organisationen, die M365 einsetzen. Zur Wahrheit gehört aber auch: War in den vergangenen Jahren die Meinung klar, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von M365 per se nicht möglich sei, gab es nun an prominenten Stellen Gegenmeinungen. Zu beachten ist jedoch, dass trotz allen positiven Entwicklungen die eigenen „Hausaufgaben“ für Verantwortliche bleiben. Denn auch die zusätzlichen Dokumentationsvorlagen und Materialien, die Microsoft zur Verfügung stellt, entfalten ihre Wirkung lediglich, wenn Verantwortliche diese für ihren individuellen Einsatz und Rahmenbedingungen bewerten bzw. anpassen.
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